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Haufwerksbeprobung gem. LAGA PN 98

regelt die Vorgehensweise zur fachlich korrekten Probenahme und hat eine gesetzliche Berechtigung

Haufwerksbeprobung gem. LAGA PN 98

Die Haufwerksbeprobung wird ausgeführt, um diverse Belastungen des Bodens feststellen zu können. Dies ist notwendig für die Klassifizierung des ausgehobenen Erdmaterials, sodass jenes bei den entsprechenden Deponien sicher entsorgt oder recycelt werden kann. Dies ist vor allem auch bei Böden mit festen Verunreinigungen, sogenannten mineralischen Abfällen wie z.B. Bauschutt, entscheidend. Deshalb wird empfohlen bereits beim Aushub das Bodenmaterial grob zu trennen.
Es wird grundsätzlich in zwei unterschiedliche Untersuchungskonzepte unterteilt: die repräsentative und die abfallchemische Untersuchung. Bei größeren Haufwerken lohnt es sich die Abfallchemische zu wählen, weil diese unter Umständen günstiger in der Entsorgung sein kann. Um eine flächendeckende Analyse erstellen zu können, wird zuerst das grobe Volumen bestimmt. Anhand dessen ergeben sich folgende einzuhaltende Parameter: Anzahl der Segmente und somit auch die Anzahl der Mischproben, Anzahl der Einzelproben wie auch das Volumen aller Proben. All dies wird von der DIN vorgegeben. Ein Abweichen davon kann dazu führen, dass die Deponie die Annahme des Materials verweigern kann. Es liegt jedoch auch im Ermessen der Deponie, ob weniger Proben ausreichend sind.

Unsere Mitarbeiter:innen sind zertifiziert diese Beprobung durchführen zu können. Ab 2028 tritt die neue Mantelverordnung in Kraft, nach der eine Akkreditierung notwendig wird. Eine Sach- und Fachkunde wird dann nicht mehr ausreichen.

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